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Auswahl & Einführung

DATEV-Schnittstellen erklärt: Welche Software passt zu deinem Steuerbüro?

„DATEV-Schnittstelle“ kann vieles heißen: von einer CSV-Datei, die du exportierst und dem Steuerbüro schickst, bis zur direkten Übertragung von Buchungen und Belegbildern in DATEV Unternehmen online. Kläre deshalb zuerst mit deinem Steuerbüro, welchen Weg es nutzt.

Geschrieben von Dettingenstack-Redaktion

Aktualisiert am 02.11.2026 · 2 Min. Lesezeit

Illustration: Ein Unternehmen und ein Steuerbüro sind über einen Datenstecker miteinander verbunden.

Was „DATEV-Schnittstelle“ bedeuten kann

DATEV ist in Deutschland die Software der meisten Steuerbüros. Wenn ein Anbieter mit „DATEV-Schnittstelle“ wirbt, kann das sehr Unterschiedliches heißen. Grob gibt es vier Wege:

WegWie es funktioniertAufwand für dich
DATEV-Export (Buchungsstapel)Die Software erzeugt eine CSV-Datei im DATEV-Format, die du ans Steuerbüro schickst.manuell, meist monatlich
Belegbilder per UploadBelege gehen als PDF oder Bild an DATEV Unternehmen online, gebucht wird im Steuerbüro.gering, aber doppelte Erfassung möglich
Direkte ÜbertragungBuchungsvorschläge und Belegbilder werden automatisch an DATEV übertragen, oft per Cloud-Verbindung.gering, Einrichtung einmalig
Lohn-SchnittstelleHR-Software übergibt Stammdaten und Bewegungsdaten an DATEV Lohn und Gehalt oder LODAS.gering, Einrichtung mit Steuerbüro

Zuerst das Steuerbüro fragen

Die wichtigste Frage stellst du nicht dem Software-Anbieter, sondern deinem Steuerbüro: Wie möchte es die Daten bekommen? Manche Kanzleien bestehen auf DATEV Unternehmen online, andere arbeiten gut mit Export-Dateien. Wenn du hier schon vor dem Kauf Klarheit hast, sparst du später jeden Monat Zeit.

  • Welche DATEV-Produkte nutzt das Steuerbüro (Kanzlei-Rechnungswesen, Unternehmen online, Lohn und Gehalt, LODAS)?
  • Soll ich Buchungen vorkontieren oder nur Belege liefern?
  • Welcher Kontenrahmen gilt (SKR 03 oder SKR 04)?
  • Wie oft soll übergeben werden – monatlich, quartalsweise, laufend?
  • Wer richtet die Verbindung ein, und kostet das extra?

Buchhaltung und Rechnungen

Für Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme ist der Buchungsstapel-Export am weitesten verbreitet. Er enthält Buchungssätze mit Konten, Beträgen und Belegnummern. Gut ist, wenn auch die Belegbilder mitgehen – dann muss niemand Belege einzeln zuordnen.

Eine direkte Übertragung an DATEV Unternehmen online ist komfortabler, weil kein Datei-Versand nötig ist. Achte darauf, ob die Übertragung im Tarif enthalten ist oder nur im teureren Paket. Wichtig bleibt die Aufbewahrung: Auch wenn Belege bei DATEV liegen, musst du Originale – etwa E-Rechnungen im XML-Format – nach § 147 AO und § 14b UStG aufbewahren. Mehr dazu im Ratgeber GoBD einfach erklärt.

Lohn: andere Schnittstellen

HR-Software übergibt keine Buchungen, sondern Lohndaten: Stammdaten neuer Mitarbeitender, Abwesenheiten, Überstunden, Zuschläge. Hier zählen zwei DATEV-Programme:

  • DATEV Lohn und Gehalt – verbreitet in Kanzleien, die für viele kleinere Mandanten abrechnen,
  • DATEV LODAS – häufig bei Kanzleien mit größeren Mandanten oder eigener Lohnabteilung.

Frag den HR-Anbieter, welches der beiden Programme unterstützt wird und ob Stammdaten in beide Richtungen fließen. In unserer HR-Software-Bestenliste siehst du, welche Anbieter eine DATEV-Lohn-Schnittstelle nennen – und in welchem Tarif.

Typische Stolpersteine

  • Kontenzuordnung: Wenn Erlöskonten oder Steuerschlüssel nicht zum Kontenrahmen des Steuerbüros passen, müssen Buchungen korrigiert werden.
  • Doppelte Belege: Wenn sowohl du als auch das Steuerbüro Belege hochladet, entstehen Dubletten.
  • Festschreibung: Exportierte Zeiträume sollten in deiner Software gesperrt werden, sonst passen die Daten nicht mehr zusammen.
  • Tarifgrenzen: Die Schnittstelle ist manchmal nur im höheren Tarif enthalten.

Fazit für die Auswahl

Entscheide anhand des Wegs, den dein Steuerbüro bevorzugt, und lass dir die Schnittstelle in einer Demo mit echten Daten zeigen. Bei der Einführung hilft ein gemeinsamer Termin mit Anbieter und Kanzlei mehr als jede Dokumentation.

Quellen

  1. [1]Gesetze im Internet: § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. Abgerufen am 02.11.2026.
  2. [2]Gesetze im Internet: § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen. Abgerufen am 02.11.2026.

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