Warum ein Passwort nicht reicht
Die meisten Kontoübernahmen beginnen mit einem Passwort, das woanders gestohlen, erraten oder per Phishing abgefangen wurde. Eine zweite Bestätigung – per App, Sicherheitsschlüssel oder Passkey – macht ein gestohlenes Passwort allein wertlos. Business-Software enthält Gehälter, Kundendaten und Zahlungsinformationen. Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) gehört deshalb zum Mindeststandard.
Die Verfahren im Vergleich
| Verfahren | Sicherheit | Hinweis |
|---|---|---|
| SMS-Code | besser als nichts | anfällig für SIM-Tausch und Phishing |
| Authenticator-App (TOTP) | gut | weit verbreitet, aber Codes lassen sich abphishen |
| Push-Bestätigung | gut | auf Zahlenabgleich achten, sonst droht Bestätigung aus Gewohnheit |
| Sicherheitsschlüssel (FIDO2) | sehr gut | phishing-resistent, Hardware nötig |
| Passkeys | sehr gut | phishing-resistent, auf Smartphone oder Rechner gespeichert |
Single Sign-On
Beim Single Sign-On (SSO) melden sich Beschäftigte einmal bei einem zentralen Identitätsanbieter an, etwa Microsoft Entra ID oder Google Workspace, und sind dann in allen angebundenen Tools angemeldet. Die Vorteile:
- Zentrale 2FA: Du erzwingst den zweiten Faktor an einer Stelle statt in jedem Tool.
- Sauberer Austritt: Ein gesperrtes Konto sperrt alle Tools gleichzeitig.
- Weniger Passwörter: weniger Wiederverwendung, weniger Support-Anfragen.
Technisch laufen SSO-Anbindungen meist über SAML 2.0 oder OpenID Connect. Mit SCIM legen Tools Benutzer zudem automatisch an und entfernen sie.
Was NIS2 verlangt
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten (Überblick der Kanzlei Heuking). Es betrifft „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen in bestimmten Sektoren, grob ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz. Für sie nennt § 30 Abs. 2 Nr. 10 BSIG ausdrücklich die Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlicher Authentifizierung als Risikomanagementmaßnahme. Auch wer nicht unter NIS2 fällt, kann sich daran orientieren – Kunden verlangen solche Standards zunehmend von ihren Lieferanten.
Für personenbezogene Daten verlangt außerdem Art. 32 DSGVO ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Eine sichere Anmeldung ist dafür ein naheliegender Baustein.
Fragen an den Anbieter
- Gibt es 2FA, und kann ich sie für alle Nutzer erzwingen?
- Welche Verfahren werden unterstützt – App, Sicherheitsschlüssel, Passkeys?
- Gibt es SSO per SAML oder OpenID Connect, und in welchem Tarif?
- Werden Benutzer per SCIM angelegt und entfernt?
- Gibt es ein Protokoll über Anmeldungen und Admin-Aktionen?
- Wie funktioniert die Wiederherstellung, wenn jemand sein Gerät verliert?
Einführung ohne Chaos
- 01
Admins zuerst
Konten mit Admin-Rechten sofort auf 2FA umstellen.
- 02
Ankündigen
Zwei Wochen vorher erklären, warum und wie – mit kurzer Anleitung.
- 03
Erzwingen
Nach der Übergangszeit 2FA für alle Nutzer verpflichtend machen.
- 04
Wiederherstellung regeln
Notfallcodes und ein klarer Weg über die IT, wenn ein Gerät verloren geht.
Weitere Sicherheitsfragen an Software-Anbieter stehen im DSGVO-Check für Software.
Quellen
- [1]Gesetze im Internet: § 30 BSIG – Risikomanagementmaßnahmen. Abgerufen am 02.11.2026.
- [2]Heuking: Ab jetzt gilt’s: NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft (05.12.2025). Abgerufen am 02.11.2026.
- [3]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Abgerufen am 02.11.2026.




