Zum Inhalt springen

Datenschutz & Sicherheit

Single Sign-On und 2FA: Mindeststandard für Business-Software

Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) sollte jede Business-Software anbieten, die Personal-, Kunden- oder Finanzdaten enthält. Single Sign-On (SSO) lohnt sich, sobald du mehrere Tools und regelmäßige Ein- und Austritte hast. Für Unternehmen unter NIS2 ist Multi-Faktor-Authentifizierung ausdrücklich vorgesehen.

Geschrieben von Dettingenstack-Redaktion

Aktualisiert am 02.11.2026 · 2 Min. Lesezeit

Illustration: Ein Schlüssel öffnet mehrere App-Türen, ein Smartphone bestätigt die Anmeldung.

Warum ein Passwort nicht reicht

Die meisten Kontoübernahmen beginnen mit einem Passwort, das woanders gestohlen, erraten oder per Phishing abgefangen wurde. Eine zweite Bestätigung – per App, Sicherheitsschlüssel oder Passkey – macht ein gestohlenes Passwort allein wertlos. Business-Software enthält Gehälter, Kundendaten und Zahlungsinformationen. Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) gehört deshalb zum Mindeststandard.

Die Verfahren im Vergleich

VerfahrenSicherheitHinweis
SMS-Codebesser als nichtsanfällig für SIM-Tausch und Phishing
Authenticator-App (TOTP)gutweit verbreitet, aber Codes lassen sich abphishen
Push-Bestätigunggutauf Zahlenabgleich achten, sonst droht Bestätigung aus Gewohnheit
Sicherheitsschlüssel (FIDO2)sehr gutphishing-resistent, Hardware nötig
Passkeyssehr gutphishing-resistent, auf Smartphone oder Rechner gespeichert

Single Sign-On

Beim Single Sign-On (SSO) melden sich Beschäftigte einmal bei einem zentralen Identitätsanbieter an, etwa Microsoft Entra ID oder Google Workspace, und sind dann in allen angebundenen Tools angemeldet. Die Vorteile:

  • Zentrale 2FA: Du erzwingst den zweiten Faktor an einer Stelle statt in jedem Tool.
  • Sauberer Austritt: Ein gesperrtes Konto sperrt alle Tools gleichzeitig.
  • Weniger Passwörter: weniger Wiederverwendung, weniger Support-Anfragen.

Technisch laufen SSO-Anbindungen meist über SAML 2.0 oder OpenID Connect. Mit SCIM legen Tools Benutzer zudem automatisch an und entfernen sie.

Was NIS2 verlangt

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten (Überblick der Kanzlei Heuking). Es betrifft „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen in bestimmten Sektoren, grob ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz. Für sie nennt § 30 Abs. 2 Nr. 10 BSIG ausdrücklich die Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlicher Authentifizierung als Risikomanagementmaßnahme. Auch wer nicht unter NIS2 fällt, kann sich daran orientieren – Kunden verlangen solche Standards zunehmend von ihren Lieferanten.

Für personenbezogene Daten verlangt außerdem Art. 32 DSGVO ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Eine sichere Anmeldung ist dafür ein naheliegender Baustein.

Fragen an den Anbieter

  • Gibt es 2FA, und kann ich sie für alle Nutzer erzwingen?
  • Welche Verfahren werden unterstützt – App, Sicherheitsschlüssel, Passkeys?
  • Gibt es SSO per SAML oder OpenID Connect, und in welchem Tarif?
  • Werden Benutzer per SCIM angelegt und entfernt?
  • Gibt es ein Protokoll über Anmeldungen und Admin-Aktionen?
  • Wie funktioniert die Wiederherstellung, wenn jemand sein Gerät verliert?

Einführung ohne Chaos

  1. 01

    Admins zuerst

    Konten mit Admin-Rechten sofort auf 2FA umstellen.

  2. 02

    Ankündigen

    Zwei Wochen vorher erklären, warum und wie – mit kurzer Anleitung.

  3. 03

    Erzwingen

    Nach der Übergangszeit 2FA für alle Nutzer verpflichtend machen.

  4. 04

    Wiederherstellung regeln

    Notfallcodes und ein klarer Weg über die IT, wenn ein Gerät verloren geht.

Weitere Sicherheitsfragen an Software-Anbieter stehen im DSGVO-Check für Software.

Quellen

  1. [1]Gesetze im Internet: § 30 BSIG – Risikomanagementmaßnahmen. Abgerufen am 02.11.2026.
  2. [2]Heuking: Ab jetzt gilt’s: NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft (05.12.2025). Abgerufen am 02.11.2026.
  3. [3]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Abgerufen am 02.11.2026.

Weitere Ratgeber

Newsletter

Einmal im Monat: neue Tests, Preisänderungen, ehrliche Empfehlungen.

Mit der Anmeldung erhältst du einmal im Monat unseren Newsletter. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail. Datenschutzerklärung