Unternehmer schützt das Gesetz weniger
Viele Regeln, die Verbraucher vor langen Laufzeiten und überraschenden Klauseln schützen, gelten zwischen Unternehmen nicht direkt. Nach § 310 Abs. 1 BGB sind die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB auf Unternehmer nicht unmittelbar anwendbar. Es bleibt die allgemeine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB: Klauseln sind unwirksam, wenn sie dich unangemessen benachteiligen. Wo diese Grenze liegt, ist im Einzelfall oft unklar. Lies den Vertrag deshalb vor der Unterschrift – danach ist die Verhandlungsposition schwach.
Laufzeit und Kündigung
| Punkt | Worauf achten |
|---|---|
| Mindestlaufzeit | Zwölf Monate sind üblich, 24 oder 36 Monate gibt es oft gegen Rabatt. Passt die Bindung zu deiner Planung? |
| Automatische Verlängerung | Viele Verträge verlängern sich um die volle Laufzeit, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. |
| Kündigungsfrist | Oft ein bis drei Monate vor Laufzeitende. Trag das Datum sofort in den Kalender ein. |
| Form der Kündigung | Im Kundenkonto, per E-Mail oder schriftlich? Bestätigung anfordern. |
| Nutzerzahl ändern | Kannst du Lizenzen während der Laufzeit reduzieren oder nur erhöhen? |
Preiserhöhungen
Preisanpassungsklauseln in AGB müssen auch unter Unternehmern transparent und angemessen sein. Achte auf:
- Anlass und Umfang: Ist geregelt, wann und wie stark erhöht werden darf, etwa gekoppelt an einen Index oder mit einer Obergrenze?
- Ankündigung: Wie lange vorher wird informiert?
- Sonderkündigungsrecht: Kannst du bei einer Erhöhung kündigen, bevor sie wirkt?
- Preisgarantie: Gilt der Preis für die gesamte Mindestlaufzeit?
Erhöhungen, die wir bei Anbietern erfassen, dokumentieren wir im Preisindex.
Daten am Vertragsende
Das wichtigste und am häufigsten vergessene Thema: Wie bekommst du deine Daten zurück? Regle schriftlich, in welchem Format (CSV, XML, PDF-Archiv), innerhalb welcher Frist und zu welchen Kosten exportiert wird – und wann der Anbieter die Daten löscht. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO muss Rückgabe oder Löschung ohnehin regeln. Steuerlich relevante Daten musst du auch nach dem Wechsel aufbewahren (Software-Migration ohne Datenverlust).
Service-Level und Haftung
- Zugesagte Verfügbarkeit, zum Beispiel 99,5 % pro Monat, und wie sie gemessen wird
- Wartungsfenster: angekündigt, außerhalb deiner Kernzeiten?
- Reaktionszeiten im Support nach Schweregrad
- Folgen bei Verstößen, etwa Gutschriften
- Haftungsbegrenzung des Anbieters und ob sie zu deinem Risiko passt
- Backups: Wie oft, wie lange gespeichert, wie schnell wiederherstellbar?
Weitere Klauseln
- Leistungsänderungen: Darf der Anbieter Funktionen streichen oder in teurere Tarife verschieben?
- Gerichtsstand und Recht: Bei ausländischen Anbietern oft nicht deutsches Recht.
- Subunternehmer: Werden neue Subunternehmer angekündigt, und kannst du widersprechen?
- Referenznennung: Darf der Anbieter dein Logo als Referenz zeigen?
Quellen
- [1]Gesetze im Internet: § 307 BGB – Inhaltskontrolle. Abgerufen am 02.11.2026.
- [2]Gesetze im Internet: § 310 BGB – Anwendungsbereich. Abgerufen am 02.11.2026.
- [3]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Abgerufen am 02.11.2026.




